Dienstgrade
Die Dienstgrade der Freiwilligen Feuerwehr richten sich nach dem Organisationserlass Feuerwehren vom 7. Juli 2009. Das Aussehen der Dienstgradabzeichen richtet sich nach der Dienstkleidungsvorschrift für die Feuerwehren im Lande Schleswig-Holstein. Dienstgradabzeichen werden ausschließlich an der sogenannten Dienstkleidung (auf der Schulterklappe an Jacke, Pullover bzw. Strickjacke oder Hemd und in Form einer Kordel an der Dienstmütze) getragen, nicht jedoch an der Einsatzschutzkleidung.
Dienstgrad | Abzeichen | Funktion | Voraussetzung |
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Feuerwehrfrauanwärterin, Feuerwehrmannanwärter | | Mitglied der Jugendabteilung | Allgemeine Voraussetzungen für den Feuerwehrdienst bzw. Jugendfeuerwehrdienst |
Feuerwehrfrau, Feuerwehrmann | | Mitglied der Löschgruppe | Grundausbildung (Lehrgang Truppfrau/Truppmann Teil 1) |
Oberfeuerwehrfrau, Oberfeuerwehrmann | | Mitglied der Löschgruppe | 3 Jahre Dienstzeit, Grundausbildung (Lehrgang Truppfrau/Truppmann Teil 2), mindestens eine technische Ausbildung |
Hauptfeuerwehrfrau**, Hauptfeuerwehrmann** | | Mitglied der Löschgruppe | Lehrgänge Truppführung, mindestens eine technische Ausbildung |
Hauptfeuerwehrfrau***, Hauptfeuerwehrmann*** | | Funktion im Wehrvorstand Sicherheitsbeauftragte/r Brandschutzerzieher/in bzw. Brandschutzaufklärer/in (in der Regel nach Bewährung in der jeweiligen Funktion) | Lehrgänge Truppführung, mindestens eine technische Ausbildung |
Löschmeisterin, Löschmeister | | stellv. Gruppenführung oder Mitglied der Löschgruppe | Lehrgänge Truppführung und mindestens zwei technische Ausbildungen und eine aktive Dienstzeit von 15 Jahren oder Lehrgänge Gruppenführung |